Ehrung langjähriger Mitarbeiter bei NELA

NELA Jubilare 2016

Ohne solides Fundament kein erfolgreiches Unternehmen! - Im Rahmen einer kleinen Jubiläumsfeier wurden bei der Firma Brüder Neumeister GmbH (NELA) in Lahr Ende November wieder zahlreiche Mitarbeiter für ihre langjährige Betriebszugehörigkeit geehrt. Einige der Kolleginnen und Kollegen haben sich zudem bei dieser Feierstunde in den Ruhestand verabschiedet.

Bei dem in dritter Generation familiengeführten Unternehmen ist man besonders stolz darauf, dass manche der geehrten Mitarbeiter bereits seit 25 bzw. 30 Jahren für die Firma tätig sind. Geschäftsführer Manfred und Frank Neumeister sprachen bei der Ehrung von einem „soliden Fundament, ohne welches die anspruchsvollen Aufgaben des Unternehmens nicht realisierbar wären“. Die Geschäftsleitung des Maschinenbauunternehmens, in dem Anlagen für die Druckvorstufe sowie automatische Prüfmaschinen für Präzisionsteile hergestellt werden, ging anschließend auf den beruflichen Werdegang eines jeden Jubilars ein. Dabei wurde hervor gehoben, dass diese Kollegen durch ihr technisches Fachwissen, ihre Erfahrung und ihre Treue wesentlich dazu beigetragen haben, Innovation und Knowhow zu entwickeln und weiter zu geben. Dieses Talent sei maßgeblich für den internationalen Markterfolg des Unternehmens. Die Jubilare und Rentner hätten, jeder in seinem Arbeitsbereich, in entscheidender Weise an der Entwicklung der Firma Neumeister mitgearbeitet. – Eine besondere Ehrung erfuhr der Betriebsratsvorsitzende Martin Vetter, der für 25 Jahre Firmenzugehörigkeit die Ehrenurkunde der IHK erhielt.

Folgende Mitarbeiter wurden geehrt:

30 Jahre
Joachim Herr
Siegbert Edte

 25 Jahre
Martin Vetter

20 Jahre
Brigitte Roser
Wolfgang Rieder

10 Jahre
Reinhard Kappen
Daniel Braun
Paul Braun
Tobias Litterst

In den Ruhestand gehen: 

Frau Walter, nach 29 Jahren Betriebszugehörigkeit

Frau Elsner, nach 18 Jahren Betriebszugehörigkeit

Herr Traber, nach 18 Jahren Betriebszugehörigkeit

Herr Quast, nach 21 Jahren Betriebszugehörigkeit

Herr Jenne, nach 18 Jahren Betriebszugehörigkeit