Die Brüder Neumeister GmbH (NELA) hält national wie international prinzipiell Gesetze, geltende Richtlinien, Normen und Vorschriften ein. Wir verfolgen laufend Änderungen und Ergänzungen der REACh Anhänge XIV, XVII sowie bzgl. neuer Kandidatenstoffe (SVHCs).
Im Sinne der Verordnung nehmen wir als Hersteller von Erzeugnissen die Rolle des nachgeschalteten Anwenders ein. Als solcher stellen wir den Informationsfluss innerhalb der Lieferkette sicher. Pflichten aus der Registrierung oder Notifizierung von Stoffen und Zubereitungen bestehen für NELA nicht.
Folgende Vorgehensweise stellt die Einhaltung geltender Regelungen und gesetzlicher Vorschriften sicher:
- Unsere Zulieferer verpflichten sich, Stoffverbote und Deklarationspflichten gemäß REACh einzuhalten. Transparenz, eine intensive, partnerschaftliche Zusammenarbeit und ein reger Informationsaustausch sind Grundlage unserer Geschäftsbeziehungen. Damit stellen wir sicher, dass die zugelieferten Teile unseren Anforderungen entsprechen.
- Einkauf und Konstruktion beurteilen Produkte auf Risikofaktoren hin.
- Bei auffälligen Ergebnissen leiten wir umgehend Maßnahmen zur Qualitätssicherung ein.
- Für die von uns eingesetzten Schmierfette und Öle stellt der jeweilige Hersteller die Registrierung der einzelnen Inhaltsstoffe sicher.
- Gemäß Art. 33 der REACh VO stellt NELA für alle nachgeschalteten Akteure Informationen bereit, sobald ein Produkt über 0,1 Gew% eines Stoffes der Kandidatenliste enthält.
NELA ist sich der Dynamik der REACh VO 1907/2006 (EG) bewusst. Entsprechend verpflichten wir uns, unseren Kunden aktuelle Informationen über chemische Stoffe in unseren Produkten zur Verfügung zu stellen. Eine vollständige Stoffdeklaration (Full Material Declaration, FMD) stellen wir nicht zur Verfügung.
Wir hoffen, Ihnen damit hinreichend Auskunft zu unserem Umgang mit REACh (EG) Nr. 1907/2006 gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
BRÜDER NEUMEISTER GmbH
Frank Neumeister
Geschäftsführer
5. März 2020